Über Prüfsachverständige

 Mit der neuen BetrSichV ist auch der neue Begriff „Prüfsachverständiger“ eingeführt worden. Bei Betrachtung der Anforderungen an diese Person wird deutlich, dass diese identisch mit den Anforderungen an ermächtigte Sachverständige nach § 36 der DGUV Vorschrift 17 und 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" sind. 

Demnach gelten ermächtigte Sachverständige für die Prüfung von maschinentechnischen Einrichtungen auch als Prüfsachverständige im Sinne der neuen BetrSichV (Anhang 3, Abschnitt 3. Nur die von der VBG ermächtigten Sachverständigen dürfen im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17 und 18 die nach dieser Vorschrift geforderten Sachverständigen-Prüfungen durchführen. 


Alle unsere Dienstleisungen erfolgen im Namen und auf Rechnung einer großen Sachverständigenorganisation, mit einem breiten Angebot weiterer Prüfdienstleistungen. 

Unsere Aktivitäten